Abmahnungen

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    Deutschland

    Die Informationen sind nicht mehr verfügbar, da das Konto dieses Benutzers gelöscht wird (DSGVO-Grundverordnung).
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    Die Informationen sind nicht mehr verfügbar, da das Konto dieses Benutzers gelöscht wird (DSGVO-Grundverordnung).
  • 1195

    2418 Beiträge

    Schweiz

    Die Informationen sind nicht mehr verfügbar, da das Konto dieses Benutzers gelöscht wird (DSGVO-Grundverordnung).
    • Erstellt am 23.10.2018 um 14:54
    • #920791
    Ich habe immer nicht verstanden um was es geht.
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    0 Beiträge

    Deutschland

    Ich habe immer nicht verstanden um was es geht.
    • Erstellt am 26.10.2018 um 13:14
    • #921919
    Die Informationen sind nicht mehr verfügbar, da das Konto dieses Benutzers gelöscht wird (DSGVO-Grundverordnung).
  • martin52

    1488 Beiträge

    Schweiz

    Ich habe immer nicht verstanden um was es geht.
    • Erstellt am 26.10.2018 um 13:14
    • #921919
    Das betrifft uns Schweizer nicht, da wir NICHT das GROSSE Glück, haben, in der EU zu sein......

    :deal:


    oder besser gesagt:
    da wir das GROSSE Glück, haben, NICHT in der EU zu sein......

    :p
  • werkenntihnnicht

    13 Beiträge

    Deutschland

    Das betrifft uns Schweizer nicht, da wir NICHT das GROSSE Glück, haben, in der EU zu sein......

    :deal:


    oder besser gesagt:
    da wir das GROSSE Glück, haben, NICHT in der EU zu sein......

    :p
    • Erstellt am 27.10.2018 um 13:28
    • #922330
    "Das betrifft uns Schweizer nicht"

    Das ist schlicht Unfug.

    Wenn ein schweizer Anbieter in Deutschland verkauft, muß er sich auch an die deutschen Regeln halten. Bei Verstößen kann er genau so in Anspruch genommen werden, wie ein deutscher Händler.

    Der Gerichststand ist dabei ebenfalls in Deutschland.
  • LenzMontagny

    3721 Beiträge

    Frankreich

    Tja wenn der Verband, dem ich angehöre mich abmahnt, anstatt mich freundlich auf einen Fehler hin zu weisen, dann bin ich die längste Zeit in diesem Verband gewesen!
    :hello:
    Und diese Abmahnwelle betrifft vor allem Deutschland! Frankreich und die Schweiz sind vorerst davon nicht so betroffen, kann aber noch kommen, wenn gewisse Leute merken, dass sich damit viel Geld verdienen lässt!
    :no: :thumbdown: :whiteflag:
    Schönes Restwochenende
    Martin
  • 1195

    2418 Beiträge

    Schweiz

    "Das betrifft uns Schweizer nicht"

    Das ist schlicht Unfug.

    Wenn ein schweizer Anbieter in Deutschland verkauft, muß er sich auch an die deutschen Regeln halten. Bei Verstößen kann er genau so in Anspruch genommen werden, wie ein deutscher Händler.

    Der Gerichststand ist dabei ebenfalls in Deutschland.
    • Erstellt am 27.10.2018 um 13:36
    • #922333
    Was wird konkret abgemahnt. Und wer involviert?
  • werkenntihnnicht

    13 Beiträge

    Deutschland

    Was wird konkret abgemahnt. Und wer involviert?
    • Erstellt am 28.10.2018 um 09:00
    • #922615
    hobbywelt_celle hat es doch beschrieben und Knutt hat nur geschrieben, daß er eine Abmahnung erhalten hat.
  • martin52

    1488 Beiträge

    Schweiz

    "Das betrifft uns Schweizer nicht"

    Das ist schlicht Unfug.

    Wenn ein schweizer Anbieter in Deutschland verkauft, muß er sich auch an die deutschen Regeln halten. Bei Verstößen kann er genau so in Anspruch genommen werden, wie ein deutscher Händler.

    Der Gerichststand ist dabei ebenfalls in Deutschland.
    • Erstellt am 27.10.2018 um 13:36
    • #922333
    Guten Abend !
    Solche Unworte wollen Sie tunlichst vermeiden.......vor allem als Neuling auf Delcampe. Wer hier auf D anbietet, kann als Schweizer wohl kaum irgendwelchem deutschen Recht oder Gerichtstand unterstehen.....das ist ja geradezu grotesk.
  • werkenntihnnicht

    13 Beiträge

    Deutschland

    Guten Abend !
    Solche Unworte wollen Sie tunlichst vermeiden.......vor allem als Neuling auf Delcampe. Wer hier auf D anbietet, kann als Schweizer wohl kaum irgendwelchem deutschen Recht oder Gerichtstand unterstehen.....das ist ja geradezu grotesk.
    • Erstellt am 28.10.2018 um 15:48
    • #922840
    ...fragen Sie einen sachkundigen Rechtsanwalt.

    Es gilt das sogenannte Marktortprinzip.

    Ist aber auch logisch und konnte im Prinzip erst kürzlich in den Medien verfolgt werden. VW hat in den USA Autos verkauft, die nicht den US-Norm,en entsprachen. Welches Recht ist da wohl angewandt worden?
  • LenzMontagny

    3721 Beiträge

    Frankreich

    Das Recht des Stärkeren! Oder warum zahlt VW in Deutschland den beschissenen Besitzern kein Geld?
  • werkenntihnnicht

    13 Beiträge

    Deutschland

    Die Informationen sind nicht mehr verfügbar, da das Konto dieses Benutzers gelöscht wird (DSGVO-Grundverordnung).
    • Erstellt am 10.10.2018 um 13:39
    • #915622
    Zu den Ausführungen vom 10.10.2018:

    wie ich bereits geschrieben habe, waren zahlreiche Ihrer Angebote irreführend und damit auch wettbewerbswidrig gestaltet.

    So, wie geschildert, haben Sie wohl eine einstweilige Verfügung bekommen, nachdem keine Unterlassungserklärung abgegeben worden ist. Die einstweilige Verfügung bezieht sich jedoch immer nur auf den Unterlassungsanspruch.

    Wenn die beschriebenen Abmahnkosten nicht innerhalb einer vermutlich gesetzten Frist ausgeglichen wurden, wird der Unterlassungsgläubiger diese einklagen. Was ist daran „Kaum zu glauben“?

    Ihren Beitrag vom 23.10.2018 habe ich gegen Ende Oktober zum Anlaß genommen, mir die Angebote nochmal anzuschauen, komme aber erst jetzt dazu, den Beitrag umfassend zu beantworten. Nach wie vor bieten Sie zahllose gefälschte oder verfälschte Marken an oder solche mit falschen und irreführenden Beschreibungen. Beispiel:

    Ich habe die Angebote nach Preis „Teuerste Angebote zuerst“ anzeigen lassen. Bereits das zweite angezeigte Angebot ist ein Volltreffer. Hier bieten Sie einen Satz „Berlin Schwarzaufdruck“ gestempelt zum hohen Anfangspreis von 799,00 Euro an mit der Beschreibung:

    „Berlin Mi. 1-20 geprüft Schlegel gest. (€ 2600,00) - Ansehen!!“

    Hierbei sieht jeder einigermaßen Sachkundige, daß die beiden Höchstwerte 3 und 5 Mark falsch sind. Bei der 3-Mark-Marke ist der Aufdruckwinkel zu steil und bei der 5-Mark-Marke ist er zu flach. Sollten die beiden Marken tatsächlich Prüfstempel tragen, müssen diese zwingend auch falsch sein, denn Schlegel wird solche Krücken mit absoluter Sicherheit nicht als echt signieren. Das Angebot ist auch heute noch online.

    Ich könnte innerhalb kürzester Zeit zahllose derartige Angebote bei Ihnen benennen, bei denen Marken in ähnlicher Art und Weise und regelmäßig zum Nachteil unbedarfter Käufer falsch oder irreführend beschrieben sind.

    „Scheint zur Zeit ein "Volkssport" zu sein. Ist ja auch einfach auf diese Weise an anderer Leute geld zu kommen.“

    Vor dem geschilderten Hintergrund stellt sich die Frage, WER hier auf unredliche Art und Weise an anderer Leute Geld kommen will. Es ist absolut legitim, wenn Mitbewerber und/oder einschlägig tätige Verbände sich gegen derartige Regelverstöße zur Wehr setzen. Der breit angelegte Vertrieb von Fälschungen schadet zudem der gesamten Philatelie.

    Und zu den anderen, die betroffen sein sollen, hat sich ja der Anbieter „Knutt“ gemeldet. Bei aller Liebe: Welches Gericht soll eine derartige Angebotspraxis als „privat“ ansehen? Das nennt sich im Volksmund schlicht „Schwarzhandel“.

    Wie ich schon einmal geschrieben habe: Statt sich über die Vorgehensweise des Verbands aufzuregen und ungerecht behandelt zu fühlen, sollten Sie sich darauf besinnen und daran arbeiten, rechtskonforme Angebote zu veröffentlichen und nicht dauerhaft arglose Sammler mit gefälschten oder verfälschten Marken oder falschen Beschreibungen hinters Licht führen.

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